07.05.2020 - Stufenweise Rückkehr des Sportbetriebs
<p><strong>Ab Donnerstag 7. Mai 2020</strong> ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet. Der Reitsport ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig.</p>
<p><strong>Ab Montag, 11. Mai 2020</strong> ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich. Freibäder dürfen ab 20. Mai unter strengen Auflagen von Abstand und Hygiene öffnen – ausgenommen sind reine Spaßbäder.</p>
<p><strong>Ab 30. Mai 2020</strong> soll die Ausübung von Sportarten auch mit unvermeidbarem Körperkontakt und in geschlossenen Räumen wieder gestattet werden, ebenso der Betrieb in Hallenbädern. Sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich sind dann ebenfalls zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.</p>
<p>Staatssekretärin Andrea Milz hat am 7. Mai in einer Pressekonferenz bzgl. des 30. Mai als eine "Richtgröße" gesprochen. Ob diese Stufe eingehalten werden kann, hängt von weiteren Infektionsgeschehen ab. </p>
<p>Weiterführende Informationen</p>
<ul> <li>Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) des Landes NRW</li> <li>Die 10 Leitplanken des DOSB zur Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sportbetriebs</li> <li>Konzepte der Spitzensportverbände - Sportartspezifische Übergangsregelungen</li> <li>Allgemeine Tipps für Vereine vom Landessportbund NRW</li> <li>Tipps für Übungsleiter/innen und Trainer/innen vom Landessportbund NRW</li> </ul>