Coronaschutzverordnung: Update zur Gültigkeit der Testbescheinigungen

<p>Die geltende Coronaschutzverordnung NRW ermöglicht derzeit einen weitgehend normalen Vereinssportbetrieb mit wenigen Einschränkungen:</p>

<p><strong>Coronaschutzverordnung vom 17. August 2021 - in der ab dem 10. November 2021 gültigen Fassung</strong></p>

<p>Ein für den Sport aktueller und wichtiger Hinweis mit Blick auf Zugangskontrollen ist die verkürzte Gültigkeit von Testergebnissen:</p>

<p><strong>Getestete Personen sind solche mit einem bescheinigten</strong> <strong>negativen Ergebnis eines <span class="note-lg">höchstens 24 Stunden alten</span> Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests</strong>.</p>

<p>Für weitere Informationen empfehlen wir das LSB NRW-Vereinsportal VIBSS Online:<br /> https://www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen</p>

<p>Über mögliche geänderte Rahmenbedingungen nach der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag, den 18. November 2021 informieren wir schnellstmöglich. Bis dahin apellieren wir an den gesunden Menschenverstand und insbesondere die Einhaltung der Hygieneregeln!</p>