Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen
<p>Im Jahr 2022 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW 7,56 Millionen Euro<strong> </strong>für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen zur Verfügung.<br /> Das Geld ist für Übungsleiter*innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.<br /> <br /> Vor dem Hintergrund der Pandemie-bedingten Einschränkungen im Aus- und Fortbildungsbetrieb des organisierten Sports sind auch die Übungsleitungen berücksichtigungsfähig, deren Lizenzen in den Jahren 2020 oder 2021 ausgelaufen sind oder in 2022 auslaufen. Zusätzlich wird aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie in diesem Jahr auf die Abfrage der geplanten Übungsstunden verzichtet.</p>
<p><strong>Die Förderanträge können bis zum 31.05.2022 gestellt werden.</strong> Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.</p>
<p>Die Antragsstellung erfolgt über das Förderportal des Landessportbunds. Weitere Informationen:</p>
<p>https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/zuschuesse-fuer-uebungsleiterinnen</p>
<p><br /> <strong>Wichtig: Die Beantragung der Förderung der Übungsarbeit beim Landessportbund NRW ist eine notwendige Voraussetzung für Anträge auf Übungsleiterzuschüsse im Folgejahr beim Sportamt Rhein-Kreis Neuss.</strong></p>
<hr />
<p>Quelle: Landessportbund NRW<br /> Foto: Landessportbund NRW / Andrea Bowinkelmann</p>
