Neue Coronaschutzverordnung ab dem 19. März 2022
<p>Ab Samstag, den 19. März 2022 tritt auf Basis der Beschlüsse des Bundestages zum Infektionsschutzgesetz und der Abstimmung in der MPK auch in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.</p>
<p>Sie ist bis zum 02. April 2022 gültig und bringt für den Sport weitere Öffnungen und Vereinfachungen. Die Verordnung ist hier zu finden: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/220318_coronaschvo_ab_19.03.2022_lesefassung_mit_markierungen.pdf</p>
<p>Die neue Coronaschutzverordnung enthält folgende Vereinfachungen für den Vereinssport:</p>
<h3>Sport grundsätzlich mindestens mit 3G möglich</h3>
<p>Für Sport im Freien gibt es keinerlei einschränkenden Regelungen mehr</p>
<p>Sporttreiben drinnen unterliegt einheitlich weiterhin der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:</p>
<ul class="ul-normal"> <li>Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.</li> <li>Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.</li> <li>Für Trainer*innen und Übungsleiter*innen gelten weiter die 3G-Regelungen</li> </ul><p>Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport. Der Landessportbund NRW und der Sportbund Rhein-Kreis Neuss empfehlen unverändert, sich impfen zu lassen. Weiterhin fordern wir alle Sporttreibenden und Sportvereine auf, weiter umsichtig zu agieren, um sich und andere zu schützen.</p>
<h3>Zuschauer-Regelungen: Grundsätzlich 3G</h3>
<p><span class="text-primary"><strong>Bis 1000 Personen (drinnen)</strong></span></p>
<ul class="ul-normal"> <li>3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.</li> <li>Maskenpflicht! Ausnahme von der Maskenpflicht nur bei Beschränkung auf 2G+ (Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben)</li> </ul><p><span class="text-primary"><strong>Bis 1000 Personen (draußen)</strong></span></p>
<ul class="ul-normal"> <li>3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.</li> <li>Keine Maskenpflicht</li> </ul><p><span class="text-primary"><strong>Über 1000 Personen (drinnen)</strong></span></p>
<ul class="ul-normal"> <li>3G-Vorgaben müssen erfüllt werden</li> <li>Maskenpflicht! Ohne Ausnahme</li> </ul><p><span class="text-primary"><strong>Über 1000 Personen (draußen):</strong></span></p>
<ul class="ul-normal"> <li>3G-Vorgaben müssen erfüllt werden</li> <li>Keine Maskenpflicht!</li> </ul><p><em>Quelle: Landessportbund NRW<br /> Foto: Landessportbund NRW / Andrea Bowinkelmann</em></p>
