Fristverlängerung: "Förderung der Übungsarbeit"

<p>Auch 2024 stellt die Staatskanzlei des Landes NRW wieder Sportfördermittel zur Verfügung.</p>

<p>Die Antragstellung erfolgt über das LSB-Förderportal.<br />  <br /> <span class="h3"><strong><span class="h4">Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen</span></strong></span>Das Geld ist für Übungsleiter*innen vorgesehen, die sich vorrangig in Kinder- und Jugendgruppen um die Nachwuchsförderung kümmern.</p>

<p>Aufgrund der sportpolitischen Dringlichkeit und Relevanz des Themas „Schwimmen“, werden nun auch die Qualifikationen der Schwimmausbilderinnen und -ausbilder bei der Förderung berücksichtigt. Deswegen werden neben den in Ziffer 4.3 der Richtlinie genannten Ausbildungen, zukünftig auch „qualifizierte Schwimmausbilder*innen der Mitgliedsorganisationen des LSB mit einem Ausbildungsumfang von mind. 60 UE anerkannt.</p>

<p>>> Weitere Informationen zur Förderung der Übungsarbeit</p>

<p>Da im Gegensatz zu den Vorjahren, bislang rund 1.500 Anträge weniger gestellt wurden, hat der LSB NRW die Frist zur Einreichung der Anträge bis zum <strong>07.07.2024</strong> verlängert.</p>

<p>Foto: © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann</p>