Update der Coronaschutzverordnung ab dem 09. Februar
<p>Seit dem 09. Februar 2022 gilt eine aktualisierte Fassung der Coronaschutzverordnung. Für den Sport relevant sind folgende Änderungen:</p>
<ul> <li>Kinder/Jugendliche <strong>bis zum 18. Geburtstag gelten als immunisiert</strong> (bisher nur bis zum 16. Geburtstag).</li> <li>Schülerinnen und Schüler gelten <strong>unabhängig von ihrem Alter</strong> als getestet.</li> </ul><p>Die tabellarische Übersicht des Landessportbund NRW wurde entsprechend angepasst.</p>
<p>Bitte lassen Sie sich nicht von Meldungen in den Medien irritieren, nach denen für Sport in Innenräumen angeblich kein 2G+ mehr gelten soll. Die zugrundeliegende Entscheidung des OVG NRW von gestern ist noch gestern Abend in die Überarbeitung der Corona-Schutzverordnung eingeflossen. <strong>Für Sport in Innenräumen gilt danach unverändert 2G+!</strong></p>
<p>Quelle: Landessportbund NRW</p>
